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Basislehrgang Verwaltung

Nutzen

Der Basislehrgang Verwaltung dient zwei Zielen:
  • Er vermittelt Grundkenntnisse aus dem Bereich der allgemeinen Verwaltung und spricht damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die ohne entsprechende Ausbildung eingestellt worden sind oder solche, die in speziellen Fachbereichen (z.B. Bauverwaltung, Sozialverwaltung) tätig sind und entsprechende zusätzliche Kenntnisse erwerben wollen.

  • Er dient der Vorbereitung auf die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VfA) für den oben genannten Personenkreis. Nach erfolgreicher Prüfung ermöglicht er eine Abkürzung der Zulassungsfrist (siehe St.Anz. 51-52/2006 S. 2997 ff. und 14/2007 S.745).

Inhalt

Gegenstand des Lehrgangs: Der Lehrplan (siehe St.Anz. 29/2015 S. 710 ff., siehe unten - Dokumente) umfasst die Fachgebiete (insgesamt 160 Unterrichtsstunden): 1. Lern- und Arbeitstechniken (6 Unterrichtsstunden)
2. Staats- und Kommunalrecht (30 Unterrichtsstunden)
3. Allgemeines Verwaltungsrecht und Privatrecht (40 Unterrichtsstunden)
4. Personalrecht (20 Unterrichtsstunden)
5. Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (30 Unterrichtsstunden)
6. Öffentliche Finanzwirtschaft / Doppisches Rechnungswesen (30 Unterrichtsstunden)
7. Zur besonderen Verwendung (4 Unterrichtsstunden)

Lehrgangsablauf: Der Unterricht findet einmal wöchentlich von 08:00 bis 15:00 Uhr (8 Unterrichtsstunden) statt. Er wird bei Bedarf eingerichtet und dauert regelmäßig 20 Wochen. In den Fachgebieten
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Privatrecht

  • Staats- und Kommunalrecht

  • Öffentliche Finanzwirtschaft / Doppisches Rechnungswesen

  • Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
werden im Rahmen des Unterrichts zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung 90-minütige Lehrgangsarbeiten geschrieben.

Voraussetzungen

An dem Lehrgang können Beschäftigte aus allen Verwaltungsbereichen teilnehmen.

Rechtsgrundlagen

Lehrgangs- und Prüfungsordung sowie Lehr- und Stoffpläne für den Basislehrgang Verwaltung - StAnz. 29/2015 S. 710 ff.

Prüfungen

Die Prüfungsordnung sieht nach Abschluss des Lehrgangs an drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen drei schriftliche Prüfungsarbeiten in folgenden Themenbereichen vor:

  • Staats- und Kommunalrecht (90 Minuten)
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Privatrecht (90 Minuten)
  • Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Öffentliche Finanzwirtschaft / Kaufmännisches Rechnungswesen (120 Minuten)
Die Prüfung ist bestanden , wenn zwei Klausuren mit mindestens "ausreichend" und im Gesamtergebnis die Note "ausreichend" erreicht wird. Die Gesamtnote wird dadurch ermittelt, dass die Ergebnisse der drei Klausuren durch drei geteilt werden. Der erfolgreiche Prüfling erhält ein Abschlusszeugnis.

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Standorte und Termine

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

GI-60-61-0000-0000

Dauer

160 UE

Termin

Wir richten das Seminar ein, sobald uns genügend Anmeldungen vorliegen!

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Gießen
Stolzenmorgen 12 A
35394 Gießen

Gebühr

EUR 1.704,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 2.128,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .