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Abschlusslehrgang im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA)

Nutzen

Gegenstand der Berufsausbildung: 1. Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
1.2 Berufsbildung
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4 Umweltschutz 2. Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe 3. Informations- und Kommunikationssysteme 4. Kommunikation und Kooperation 5. Verwaltungsbetriebswirtschaft
5.1 Betriebswirtschaftliche Organisation
5.2 Haushaltswesen
5.3 Rechnungswesen
5.4 Beschaffung 6. Personalwesen 7. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren Fachrichtung Landesverwaltung
1. Fallbezogene Rechtsanwendung
2. Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts Fachrichtung Kommunalverwaltung
1. Fallbezogene Rechtsanwendung
2. Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts
3. Kommunalrecht Fachrichtung Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Ev. Kirche in Deutschland
1. Fallbezogene Rechtsanwendung
2. Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsrecht
3. Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebs

Inhalt

DienstbegleitendenUnterweisung (DU) als Teil der praktischen Ausbildung

  • Die Ausbildungsverordnung schreibt in § 4 Abs. 5vor, was Gegenstand der DU ist.
  • Die konkreten Inhalte ergeben sich aus demAusbildungsrahmenplan.
  • Die Verwaltungsseminare bieten zur Unterstützungder Ausbildungsbehörde eine fakultative DU mit modularemAufbau ab dem 1. Ausbildungsjahr an, die in Zusammenarbeit mitPraktikern der Ausbildungsbehörden und den Ausbildungsberaternentwickelt wurde.
  • Die Ausbildungsbehörden bestimmen selbst, welcheModule von ihren Auszubildenden besucht werden.
Beispiele:

Informations- undKommunikationssysteme (Modul 2) werden in derAusbildungsbehörde vermittelt


FallbezogeneRechtsanwendung (Module 7 - 8) entfällt wegen derfachrichtungsbezogenen Ausbildung (z.B. Kirche, Landesverwaltung...)


Um gleiche Ausbildungsstandards zu gewährleisten,empfiehlt das Verwaltungsseminar

Modul 1
Modul 3 - 6
Modul 9
unbedingt zu belegen.
Modul 2, 7 und 8 je nachBedarf


Auf Wunsch derArbeitgeber wird die Dienstbegleitende Unterweisung (DU) 8Std. täglich betragen und grundsätzlich im14-Tages-Rhythmus durchgeführt (außer Modul 2 undUnterricht am Freitag).

Übersichtder angebotenen Module:


Modul 1 -Einführung in die Berufswelt und den gewähltenAusbildungsberuf (Einführungslehrgang)
1. Ausbildungsjahr (30 Stunden)

Modul 2 - Informations-und Kommunikationssysteme
1. Ausbildungsjahr (30 Stunden)

Modul 3 -Verwaltungsbetriebswirtschaft I - Organisation
2. Ausbildungsjahr (30 Stunden)

Modul 4 -Verwaltungsbetriebswirtschaft II - Doppisches Rechnungswesen
2. Ausbildungsjahr (18 Stunden)
2. + 3. Ausbildungsjahr (22 Stunden)
insgesamt 40 Stunden

Modul 4 - Verwaltungsbetriebswirtschaft III - öffentl. Haushaltswesen und Beschaffung
2. Ausbildungsjahr (44 Stunden)
3. Ausbildungsjahr (16 Stunden)
insgesamt 60 Stunden

Modul 5 - Personalwesen
2. Ausbildungsjahr (36 Stunden)
3. Ausbildungsjahr (24 Stunden)
insgesamt 60 Stunden

Modul 6 - AllgemeinesVerwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
2. Ausbildungsjahr (60 Stunden)

Modul 7 - FallbezogeneRechtsanwendung/Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts -Ordnungsrecht
3. Ausbildungsjahr (30 Stunden)

Modul 8 - FallbezogeneRechtsanwendung/Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts -Sozialrecht -
3. Ausbildungsjahr (30 Stunden)

Modul 9 - FallbezogeneRechtsanwendung/ Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts -Kommunalrecht -
2. Ausbildungsjahr (20 Stunden)
3. Ausbildungsjahr (30 Stunden)
insgesamt 50 Stunden

SchulischeAusbildung

Es wurde folgende Lernfeldzuordnung zwischen Berufsschule (BS) undVerwaltungsseminar (VS) vereinbart:

1. + 2. Ausbildungsjahr: Besuch der zuständigen Berufsschule
3. Ausbildungsjahr: Besuch des zuständigen Verwaltungsseminars


Lernfeld 1 - Die eigeneBerufsausbildung mitgestalten
1. Ausbildungsjahr (20 Stunden)

Lernfeld 2 - DieVerwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen
1. Ausbildungsjahr (80 Stunden)

Lernfeld 3 -Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
1. Ausbildungsjahr (80 Stunden)

Lernfeld 4 -Verträge zur Güterbeschaffung schließen underfüllen
1. Ausbildungsjahr (60 Stunden)

Lernfeld 5 -Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten
1. Ausbildungsjahr (80 Stunden)

Lernfeld 6 -Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im ÖffentlichenDienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen
3. Ausbildungsjahr (40 Stunden)

Lernfeld 7 -Bestände und Wertströme im System der doppeltenBuchführung erfassen und dokumentieren
2. Ausbildungsjahr (40 Stunden)

Lernfeld 8 - Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiertanbieten
2. Ausbildungsjahr (60 Stunden)

Lernfeld 9 - Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen
3. Ausbildungsjahr (80 Stunden)

Lernfeld 10 - Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten,durchführen und überprüfen
3. Ausbildungsjahr (100 Stunden)

Lernfeld 11-Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
3. Ausbildungsjahr (60 Stunden)

Lernfeld 12 - Öffentliche Leistungen in alternativ rechtlichen Formenerbringen
2. Ausbildungsjahr (20 Stunden)

Lernfeld 13 - Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren undsteuern
2. Ausbildungsjahr (100 Stunden)

Lernfeld14 - Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftlicheZusammenhänge einordnen
2. Ausbildungsjahr (60 Stunden)

Insgesamt 880 Stunden, davon320 Stunden im 1.Ausbildungsjahr, 280 Stunden im 2. Ausbildungsjahr und 280 Stunden im3. Ausbildungsjahr.


Neben dem Unterricht in Lernfeldern werden an der BS dieallgemeinbildenden Fächer "Politik, Deutsch, Sport undReligion"mit jeweils 1 Stunde pro Unterrichtswoche unterrichtet, im 3.Ausbildungsjahr am Verwaltungsseminar die Fächer "Politik und Deutsch".

Als Wahlpflichtbereich (1 Std. pro Unterrichtswoche) ist fürdas 3. Jahr Wirtschaftslehre vorgesehen.

Voraussetzungen

Die Zulassung zur Prüfung ist von der Dienststelle bei der Zuständigen Stelle (RP Gießen) mit dem dafür vorgesehenen Vordruck zu beantragen ZuständigeStelle beim Regierungspräsidium Gießen:
Herr Granzer, Tel. 0641 303-2291
E-Mail: georg.granzer@pgi.hessen.de

Frau Mazrouh, Tel. 0641 303-2293
E-Mail: astrid.mazrouh@rpgi.hessen.de

Berater fürBerufsbildung beim Hessischen Ministerium des Innern und fürSport (HMdIuS):
für Südhessen: Herr Rainer Fliegel, Tel. 0611 353-1205
für Nordhessen: Herr Bernd Mergard, Tel. 05602 9199726
E-Mail: Bernd.Mergard@hmdis.hessen.de

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19.05.1999 (BGBL I, Seite 1029ff)


Prüfungsordnung vom 10. April 2000 siehe unten: Downloads (StAnz. Seite 1291 ff. - zuletzt geändert 24.03.2014 - StAnz. Seite 330).


Übersicht über die wesentlichen Inhalte der Zwischen -und Abschlussprüfung (StAnz. Nr. 22 vom 25.05.2009), VFA Zuordnung als PDF siehe unten: Downloads.


Zu dieser Übersicht gibt es eine Musterklausur, die verdeutlicht, dass der Schwerpunkt des Lernfeldes 11 im Bereich Verwaltungsverfahren und nicht bei der Berechnung von Sozialleistungen liegt. Der Anteil des Sozialrechts soll bei maximal 40 % liegen; Musterklausur als PDF siehe unten: Downloads.


Lehr- und Stoffpläne für die Dienstbegleitende Unterweisung (StAnz. 7/2016 S. 237 ff.) als PDF siehe unten: Downloads.


Rahmenlehrplan Bund: www.kmk.org - Berufsschule - Rahmenlehrpläne


Lehr- und Stoffpläne für das 3. Ausbildungsjahr Stand 2016 - erhalten Sie hier als PDF unter Downloads.

Prüfungen

Zwischenprüfung


Nach ca. 1 ½ Jahren der Ausbildung haben die Auszubildenden eine Zwischenprüfung in der Berufsschule in den Prüfungsfächern


1. Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe (60 Minuten)

2. Haushaltswesen und Beschaffung (60 Minuten)

3. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)


abzulegen.


Sie umfasst Kenntnisse und Fertigkeiten der praktischen und schulischen Ausbildung.


Abschlussprüfung


Schriftliche Prüfung


1. Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten)
2. Personalwesen (120 Min.)
3. Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten)
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)

Praktische Prüfung


Fallbezogene Rechtsanwendung in der Fachrichtung der Ausbildungsbehörde (Bearbeitungszeit und Prüfungsgespräch 45 Minuten)


Die Abschlussprüfung findet am Verwaltungsseminar statt.

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Standorte und Termine

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

KS-80-84-0000-0000

Dauer

400 Unterrichtsstunden

Termin

Wir richten das Seminar ein, sobald uns genügend Anmeldungen vorliegen!

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Kassel
Kurfürstenstraße 7
34117 Kassel

Gebühr

EUR 4.140,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 5.180,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .