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Vorbereitungslehrgang auf die Fortbildungsprüfung Verwaltungsfachwirt/in

Nutzen

Absolventinnen und Absolventen dieses berufsbegleitenden Fortbildungslehrgangs sollen auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflicher Erfahrungen in der Lage sein, Aufgaben gehobener Funktionen in der allgemeinen Verwaltung/Kommunalverwaltung selbstständig und weitgehend eigenverantwortlich wahrzunehmen und haben den direkten Zugang zu einem Hochschulstudium in Hessen (Näheres s. unter Downloads unten).

Im Verhältnis zur Beamtenausbildung des gehobenen Dienstes wird sich bei der Konkretisierung dieses Anspruchs weniger an der Bearbeitung wissenschaftlich-theoretischer Problemfelder, sondern an der Funktion eines Sachbearbeiters / einer Sachbearbeiterin bzw. Amtsleiters / Amtsleiterin einer mittleren oder kleinen Verwaltung orientiert.

Die erfolgreichen Absolventen führen die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt" bzw. "Verwaltungsfachwirtin" und können dann (ohne nochmalige Hochschulzulassungsprüfung) sofort ein Hochschulstudium beginnen. In bestimmten Fällen ist auch ein Universitätsstudium möglich.

Der Lehrgangstyp basiert auf §§ 53, 54 BBiG. Er hat sich zwischenzeitlich im Bildungsgefüge des öffentlichen Dienstes etabliert und erfreut sich großer Akzeptanz. Er ist regelmäßig Ausgangspunkt des beruflichen Aufstiegs mit anschließendem Hochschulstudium und hat sich unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips als Auswahlkriterium durchgesetzt.

Zuständige Stelle und Hessischer Verwaltungsschulverband sorgen unter Berücksichtigung der Reformbestrebungen innerhalb des öffentlichen Dienstes in Hessen für eine zeitnahe curriculare Anpassung der Bildungsinhalte, was sicherlich ein Baustein des Erfolges ist.

Der Lehrgang, der weiterhin als Präsenzveranstaltung mit 800 Unterrichtsstunden vorgesehen ist, sieht neue Schwerpunkte, Lernmethoden und die stärkere Eigenverantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor, die dem Anspruch einer hochwertigen Erwachsenenfortbildung gerecht werden müssen.

Auswahlkriterien für die Zulassung

Die Zuständige Stelle überprüft bei der Zulassung unverändert nur die formalen persönlichen Voraussetzungen der interessierten Personen - Eignungstests obliegen ggf. den Beschäftigungsbehörden.


Vorausgesetzt werden fundierte Kenntnisse aus einer Erstausbildung in einem Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes sowie die Anwendung und Vertiefung der erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit in der Berufspraxis. Der Lehrgang baut also auf der Basisqualifikation auf. Durch die bislang gesammelten Erfahrungen und die beschriebenen Erwartungen an die Fortbildungsabsolventinnen und -absolventen wird - sofern nicht bereits praktiziert - den entsendenden Beschäftigungsbehörden daher dringend empfohlen, eigene Auswahlkriterien zu entwickeln und darüber hinaus den interessierten Beschäftigten zu verdeutlichen, in welchem besonderen Maße Eigeninitiative erforderlich ist.

Neue Prüfungsordnung

Die Lehrgangsteilnahme schließt mit einer Fortbildungsprüfung ab. Neben der Anfertigung von sechs schriftlichen Aufsichtsarbeiten ist künftig von jedem Prüfungsabsolventen eine Projektarbeit zu erstellen. Sie ist Grundlage der praktischen Prüfung.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durchTeilnahme an einem verkürzten Ausbildereignungslehrgang im Umfang von weiteren 60 Stunden, die Ausbildereignungsprüfung abzulegen.

Inhalt

Lehrgangsstruktur

Wegen der von der Zuständigen Stelle vorgegebenen Prüfungstermine beginnt der Lehrgang am Verwaltungsseminar zu einem festgelegten Zeitpunkt. Der Unterricht erfolgt berufsbegleitend an einem Tag in der Woche von 8:00 - 15:00 Uhr (8 Stunden). Dies bedeutet, dass der Lehrgang ca. 3 Jahre dauert. Es gilt die allgemeine Ferienregelung.

Lehrplan


Den Lehrplan sowie die Inhalte der einzelnen Themenfelder finden Sie unter Downloads

Der Lehrplan des Hessischen Verwaltungsschulverbandes umfasst 5 Themenfelder mit insgesamt 800 Unterrichtstunden.

Bei der Festlegung dieser Stundenzahl wurde berücksichtigt, dass die Absolventen im Rahmen ihrer Berufsausbildung bereits rd. 1.500 Stunden theoretischen Unterricht hatten und sich im Rahmen ihrer bisherigen Berufstätigkeit Berufserfahrung aneignen konnten.

Neben der Vermittlung von Fachkompetenzen steht die Aneignung von Methodenkenntnissen (Schlüsselqualifikation) im Vordergrund.

Themenfeld

Thema

Std.

Methodenkompetenz*
30 Std.

Moderation, Präsentation, Visualisierung (*Lehrgangsbeginn)

30
Politik und Wirtschaft inEuropa
100 Std.

Politik
Wirtschaft

50
50

Rechtsgrundlagen des

Verwaltungshandelns
180 Std.

Verwaltungsrecht
Ordnungsrecht
Privatrecht
60
60
60
Verwaltungsbetriebswirtschaft
200 Std.

Personalrecht
Organisationsmanagement
Personalmanagement

90
60
50
Öffentliche Finanzen
150 Std.
Haushaltsrecht
Doppisches Rechnungswesen
Kosten- u. Leistungsrechnung
70
40
40
Besonderes Verwaltungsrecht
140 Std.
Kommunalrecht
Soziale Sicherung
60
80

Gesamtstunden: Präsenzunterricht (kostepflichtig) 800
Selbststudium Projektarbeit (kostenfrei) 320
Selbststudium Themenfelder (kostenfrei) 480

Pflichtzeiten (UE, prüfungsrelevant) 1.600
Wahlunterricht: Verkürzter AdA-Lehrgang (kostenpflichtig) 60
Zeitgerechter IKT-Einsatz/Digitale Verwaltung (kostenpflichtig) 40


In jedem Themenbereich ist während des Lehrgangs eine 90-minütige Lehrgangsarbeit unter prüfungsgleichen Bedingungen zu fertigen. Am Ende des Lehrgangs wird eine Bescheinigung über die im Lehrgang gezeigten Leistungen ausgestellt.

Voraussetzungen

Gem. § 8 PO können auf Antrag von der Zuständigen Stelle (RP Gießen) zum Lehrgang bzw. Prüfung zugelassen werden:
  • Verwaltungsfachangestellte
  • Fachangestellte für Bürokommunikation
  • Beamte des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung
  • Angestellte, die einen gleichwertigen Abschluss nachweisen
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist von der Dienststelle bei der zuständigen Stelle (RP Gießen) vor Beginn des Fortbildungslehrgangs mit dem dafür vorgesehenen Vordruck zu beantragen
Zuständige Stelle beim Regierungspräsidium Gießen:
Herr Granzer, Tel. 0641 303-2291
E-Mail: georg.granzer@rpgi.hessen.de

Frau Mazrouh, Tel. 0641 303-2293
E-Mail: astrid.mazrouh@rpgi.hessen.de

Die Berufsbildungsberatung beim RP Gießen erreichen Sie unter: Tel. 0641 303-2298

Rechtsgrundlagen

Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin - StAnz. Nr. 3/2023 Seite 125 ff.


Lehrplan des Hessischen Verwaltungsschulverbandes - StAnz. Nr. 3/2023 Seite 133 ff.

Prüfungen

Die Fortbildungsprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (6 Aufsichtsarbeiten) und aus einem praktischen Prüfungsteil (Projektarbeit und deren Präsentation).

Schriftlicher Prüfungsteil:

  • Politik und Wirtschaft in Europa
  • Rechtsgrundlagen des Verwaltungshandelns (Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht)
  • Privatrecht, Organisations- und Personalmanagement
  • Personalrecht
  • Öffentliche Finanzen
  • Kommunalrecht, Sozialrecht

Nähere Einzelheiten zur schriftlichen Prüfung s. § 13 PO.


In der praktischen Prüfung sollen die Absolventen nachweisen, dass sie eine Problemstellung oder einen Sachverhalt aus der Praxis selbständig erarbeiten (Projektarbeit) und die Ergebnisse darstellen können. Für die Ausarbeitung der Projektarbeit steht eine Frist von 30 Tagen zur Verfügung.


In der praktischen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss stellt der Prüfungsabsolvent die Inhalte und das Ergebnis der Projektarbeit vor und erläutert diese.


Die Zeitdauer soll zwischen 30 - 40 Minuten liegen.


Nähere Einzelheiten zur praktischen Prüfung siehe § 14 PO.


Hinweis:


Informationen zum Hochschulzugang für Absolventinnen und Absolventen der VFW-Lehrgangs erhalten Sie unter Downloads

Downloads

Standorte und Termine

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

GI-60-63-0000-0000

Dauer

800 Stunden

Termin

Wir richten das Seminar ein, sobald uns genügend Anmeldungen vorliegen!

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Gießen
Stolzenmorgen 12 A
35394 Gießen

Gebühr

EUR 8.520,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 10.640,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .