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Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten

Nutzen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nach der Ausbildung im Rahmen ihrer Bestellung ihre Augaben bürgerorientiert und rechtssicher durchführen.

Inhalt

Die Ausbildung erfolgt aufgrund der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes (HSOG-DVO) vom 12. Juni 2007 (GVBl I. S. 323) in der Fassung vom 23.10.2012 (GVBl I. S. 326) in Verbindung mit dem Lehrstoffplan des Hessischen Verwaltungsschulverbandes vom 02. Juli 2007 (StAnz. Nr. 27, S. 1328), dem auch die präzisen inhaltlichen, theoretischen und praktischen Bildungsinhalte entnommen werden können:


  • Verfassungsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht (30 Stunden)

  • Verhaltenstraining / Psychologie (24 Stunden)

  • Eingriffsrecht (84 Stunden)

  • Polizeidienstpraxis (24 Stunden)

  • Spezialgesetzliche Regelungen (66 Stunden)

  • Arbeitsrecht (14 Stunden)

  • Erste Hilfe Grundkurs (9 Stunden)

  • Zielgruppe

    Bedienstete der Hilfspolizei, die die Bestellung zur Hilfspolizeibeamtin/zum Hilfspolizeibeamten erhalten sollen

    Rechtsgrundlagen

    Prüfungsordnung vom 06.04.2023, Staatsanzeiger Nr. 17 vom 24.06.2023

    Downloads

    Standorte und Termine

    16
    Mai 2024
    Frankfurt am Main

    Ansprechpartner/-innen

    Seminarnummer

    FM-70-72-0000-2402

    Seminartage

    Beginn 16. Mai 2024

    Dauer

    251 Stunden

    Termin

    16. Mai 2024

    Veranstaltungsort

    Hessischer Verwaltungsschulverband
    Verwaltungsseminar Frankfurt am Main
    Kirschbaumweg 12
    60489 Frankfurt am Main

    Gebühr

    EUR 2.723,35 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
    EUR 3.401,05 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

    * Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
    Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .