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Hessisches Reisekostenrecht – Basisseminar

Nutzen

Durch eine weiterführende Erläuterung des Reisekostenrechts werden Ihnen Genehmigungen von Reisen und Berechnungen von Reisekostenentschädigung erleichtert.

Inhalt

Hessisches Reisekostengesetz, unter Berücksichtigung der letzten Rechtsänderungen und Rechtsprechung:

  • Begriff des Dienstgeschäftes und der Dienstreise
  • Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch
  • Genehmigung von Dienstreisen
  • Erstattungsregelungen
  • Kürzungsvorschriften
  • Abfindung bei Fortbildungs- sowie Ausbildungsreisen (auch derAuszubildenden)
  • Auslandsreisen
  • Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
  • Verfahrensvorschriften
  • Steuerliche Regelungen

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen, die mit Erstattungsanträgen aus diesem Rechtsgebiet befasst sind

Hinweis

Bringen Sie bitte die aktuellen Rechtsvorschriften zum Hessischen Reisekostenrecht, zum Auslandsreisekostenrecht sowie die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und einen Taschenrechner mit.

Standorte und Termine

01
Oktober 2025
Frankfurt am Main

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

FM-25-05-0440-2501

Seminartage

01. und 02. Oktober 2025

Dauer

16 UE, von 8:30 bis 15:30 Uhr

Termin

01. Oktober 2025

Veranstaltungsort

Verwaltungsakademie Hessen
Verwaltungsseminar Frankfurt am Main
Kirschbaumweg 12
60489 Frankfurt am Main

Gebühr

EUR 256,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 320,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .