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Hessisches Reisekostenrecht – Basisseminar

Nutzen

Sie bekommen die Grundlagen des Hessischen Reisekostenrechts vermittelt. Zudem werden Sie durch die Besprechung zahlreicher Beispielfälle in die Lage versetzt, übliche Reisekostenabrechnungen selbstständig zu bearbeiten.

Inhalt

  • Grundlagen des Hessisches Reisekostengesetzes, unterBerücksichtigung der letzten Rechtsänderungen und Rechtsprechung
  • Begriffsdefinitionen des Hessischen Reisekostenrechts
  • Genehmigungsverfahren und die Erstattungsansprüche
  • Erstattungsregelungen sowie Anwendung der entsprechendenKürzungsvorschriften
  • Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
  • Verfahrensvorschriften
  • Vorstellung der steuerlichen Regelungen
  • Zielgruppe

    Mitarbeiter/-innen, die mit der Bearbeitung von Anträgen auf Reisekostenerstattungen befasst sind

    Hinweis

    Bringen Sie bitte die aktuellen Rechtsvorschriften zum Hessischen Reisekostenrecht, zum Auslandsreisekostenrecht sowie die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und einen Taschenrechner mit.

    Standorte und Termine

    02
    September 2024
    Frankfurt am Main

    Ansprechpartner/-innen

    Fortbildungsteam Frankfurt

    fm-fortbildung@hvsv.de

    Seminarnummer

    FM-25-05-0440-2401

    Seminartage

    2. und 3. September 2024

    Dauer

    16 UE, von 08:30 bis 15:30 Uhr

    Termin

    02. September 2024

    Veranstaltungsort

    Hessischer Verwaltungsschulverband
    Verwaltungsseminar Frankfurt am Main
    Kirschbaumweg 12
    60489 Frankfurt am Main

    Gebühr

    EUR 232,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
    EUR 296,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

    * Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
    Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .