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Ermächtigung zum Zwang - Basisseminar

Nutzen

Sie lernen, die Zwangsmittel und zugelassenen Waffen (mit Ausnahme von Schusswaffen) adäquat einzusetzen.

Inhalt

Vermittlung der rechtlichen Grundlagen:
  • Abgrenzung Rechtfertigungsgründe/hoheitliches Handeln
  • Vollstreckungsvoraussetzungen und -bestimmungen
  • Zulässige Formen und Mittel des unmittelbaren Zwanges mit Rechtsgrundlagen
  • Verhalten nach Zwangsanwendung
  • Besitz und Führen der Waffen (Pfefferspray und Hiebwaffe, ausgenommen Teleskopschlagstock) innerhalb und außerhalb des Dienstes
    Praxis:
  • Hilfsmittel der körperlichen Gewalt z. B. Handfessel
  • Umgang mit zugelassenen Waffen wie Pfefferspray und Hiebwaffe (ausgenommen Teleskopschlagstock)
  • Taktisches Einsatzverhalten nach den Grundsätzen der Eigensicherung
  • Verbale/nonverbale Kommunikation

Zielgruppe

Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamtinnen und -beamte, die zur Anwendung unmittelbaren Zwanges mittels körperlicher Gewalt, mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt wie Pfefferspray und Hiebwaffe (ausgenommen TKS) ermächtigt werden sollen

Methoden

Präsentationen, Unterrichtsgespräch, Gruppenarbeit, Fallstudien, Szenariotechnik

Hinweis

Bitte bringen Sie das Grundgesetz sowie das Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) mit. Für die Praxistage benötigen Sie Dienstkleidung oder Einsatzhose, Handfesseln und Trainingsspray. Zum Führen des TKS ist ein spezielles Seminar erforderlich.

Standorte und Termine

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

FB-35-45-0120-6201

Dauer

40 UE

Termin

Wir richten das Seminar ein, sobald uns genügend Anmeldungen vorliegen!

Veranstaltungsort

Verwaltungsakademie Hessen
Verwaltungsseminar Frankfurt am Main
Kirschbaumweg 12
60489 Frankfurt am Main

Gebühr

EUR 752,00  Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 902,40  Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .