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Festsetzung und Erhebung kommunaler Steuern unter Beachtung der Verjährungsvorschrift

Nutzen

Sie erhalten einschlägige Kenntnisse über die Verjährungsvorschriften der Abgabenordnung und werden dadurch in die Lage versetzt, die Festsetzung und Erhebung der kommunalen Steuern unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Seminarinhalte tragen auch dazu bei, eventuelle Einnahmeausfälle zu vermeiden.

Inhalt

  • Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften nach der Abgabenordnung und dem Kommunalabgabengesetz
  • Entstehen und Erlöschen von Steueransprüchen
  • Bekanntgabe von finanzbehördlichen Messbetrags- und Zerlegungsbescheiden sowie kommunalen Steuerbescheiden
  • Festsetzungsverjährung
  • Zahlungsverjährung

Zielgruppe

Mitarbeitende, die mit der Festsetzung von kommunalen Steuern neu betraut sind oder neu betraut werden sollen, sowie interessierte Personen

Hinweis

Bitte bringen Sie zum Seminar die Abgabenordnung (AO), das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Grundsteuergesetze des Bundes und des Bundeslandes Hessen (GrStG, HGrStG), das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) sowie die Satzungsmuster Hundesteuer und Vergnügungsteuer mit.

Standorte und Termine

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

FB-30-10-0630-7701

Seminartage

17. August 2027, von 9:00 bis 16:00 Uhr

Dauer

8 UE

Termin

17. August 2027

Veranstaltungsort

Verwaltungsakademie Hessen
Verwaltungsseminar Wiesbaden
Kreuzberger Ring 66
65205 Wiesbaden

Gebühr

EUR 171,00  Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 205,20  Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .