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genau fokussiert

Hessisches Reisekostenrecht - Basisseminar

Nutzen

Durch eine weiterführende Erläuterung des Reisekostenrechts werden Ihnen Genehmigungen von Reisen und Berechnungen von Reisekostenentschädigung erleichtert.

Inhalt

Hessisches Reisekostengesetz, unter Berücksichtigung der letzten Rechtsänderungen und Rechtsprechung:

  • Begriff des Dienstgeschäftes und der Dienstreise
  • Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch
  • Genehmigung von Dienstreisen
  • Erstattungsregelungen
  • Kürzungsvorschriften
  • Abfindung bei Fortbildungs- sowie Ausbildungsreisen (auch derAuszubildenden)
  • Auslandsreisen
  • Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
  • Verfahrensvorschriften
  • Steuerliche Regelungen

Zielgruppe

Mitarbeitende, die mit Erstattungsanträgen aus diesem Rechtsgebiet befasst sind

Methoden

Vortrag mit hohem Praxisbezug und Fallbeispielen

Hinweis

Bitte bringen Sie das Hessisches Reisekostengesetz (HRKG) vom 09.10.2009 (GVBI. I Nr. 15, Seite 397), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15.11.2021 Verwaltungsvorschriften zum Hess. Reisekostengesetz (VV-HRKG) vom 28.12.2016, St.Anz. Nr. 2/2017, Seite 54 mit.Es besteht für die Teilnehmer/-innen die Möglichkeit, bei der Bearbeitung von Reisekostenrechnungen auftretende Zweifelsfragen vorzutragen.

Standorte und Termine

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

FB-25-05-0440-6202

Dauer

16 UE

Termin

Wir richten das Seminar ein, sobald uns genügend Anmeldungen vorliegen!

Veranstaltungsort

Verwaltungsakademie Hessen
Verwaltungsseminar Frankfurt am Main
Kirschbaumweg 12
60489 Frankfurt am Main

Gebühr

EUR 262,00  Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 314,40  Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .