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Fehlbelegungsabgabe

Nutzen

Sie erhalten Unterstützung in der Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse bei der Einkommensberechnung und klären Fragen im gemeinsamen Erfahrungsaustausch.

Inhalt

Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nach dem Fehlbelegungsabgabegesetz (FBAG)

  • Wer ist abgabepflichtig?
  • Auskunftspflicht nach § 5 FBAG
  • Befreiungstatbestände nach § 2 Abs. 2 FBAG
  • Einkommensberechnung nach §§ 6 und 7 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG)
  • Berechnung der Höhe der Fehlbelegungsabgabe/Festsetzungszeitpunkt/Leistungszeitraum
  • Festsetzung des Höchstbetrags nach § 7 Abs. 3 FBAG
  • Änderungen / Aufhebungen nach § 8 FBAG
  • Fragen und Erfahrungsaustausch

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von hessischen Behörden, die mit der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe betraut sind

Hinweis

Sie werden gebeten, die einschlägigen Gesetzestexte zur Veranstaltung mitzubringen (Fehlbelegungsabgabegesetz, Höchstbetragsverordnung, §§ 6 und 7 Hessisches Wohnraumfördergesetz, Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabegesetzes).

Standorte und Termine

10
Oktober 2024
Darmstadt

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

DA-40-00-0620-2401

Seminartage

10. Oktober 2024

Dauer

8 UE, von 08:30 bis 15:30 Uhr

Termin

10. Oktober 2024

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Darmstadt
Birkenweg 14/14a
64295 Darmstadt

Gebühr

EUR 116,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 148,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .