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Hessisches Reisekostenrecht - Basisseminar

Nutzen

Durch eine weiterführende Erläuterung des Reisekostenrechts werden Ihnen Genehmigungen von Reisen und Berechnungen von Reisekostenentschädigung erleichtert.

Inhalt

Hessisches Reisekostengesetz, unter Berücksichtigung der letzten Rechtsänderungen und Rechtsprechung:

  • Begriff des Dienstgeschäftes und der Dienstreise
  • Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch
  • Genehmigung von Dienstreisen
  • Erstattungsregelungen
  • Kürzungsvorschriften
  • Abfindung bei Fortbildungs- sowie Ausbildungsreisen (auch derAuszubildenden)
  • Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
  • Verfahrensvorschriften
  • Steuerliche Regelungen

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen, die mit Erstattungsanträgen aus diesem Rechtsgebiet befasst sind

Methoden

Vortrag mit hohem Praxisbezug und Fallbeispielen

Hinweis

Bitte bringen Sie das Hessisches Reisekostengesetz (HRKG) vom 09.10.2009 (GVBI. I Nr. 15, Seite 397), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15.11.2021 Verwaltungsvorschriften zum Hess. Reisekostengesetz (VV-HRKG) vom 28.12.2016, St.Anz. Nr. 2/2017, Seite 54 mit.Es besteht für die Teilnehmer/-innen die Möglichkeit, bei der Bearbeitung von Reisekostenrechnungen auftretende Zweifelsfragen vorzutragen.

Standorte und Termine

Termine
auf Anfrage
Gießen

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

GI-25-05-0440-2501

Dauer

16 UE

Termin

Wir richten das Seminar ein, sobald uns genügend Anmeldungen vorliegen!

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Gießen
Stolzenmorgen 12 A
35394 Gießen

Gebühr

EUR 256,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 320,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .