| Ziel: | Der Basislehrgang Verwaltung dient zwei Zielen:
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| Rechtsgrundlagen: | Lehrgangs- und Prüfungsordung sowie Lehr- und Stoffpläne für den Basislehrgang Verwaltung - StAnz. 51-52/2006 S. 2997 | |||||||||||||||||||||||||||
| Voraussetzungen: | An dem Lehrgang können Beschäftigte aus allen Verwaltungsbereichen teilnehmen. | |||||||||||||||||||||||||||
| Inhalt: | Gegenstand des Lehrgangs: Der Lehrplan (siehe St.Anz. 2006 S. 2.998 ff., siehe unten - Downloads) umfasst die Fachgebiete:
Lehrgangsablauf: Der Unterricht findet einmal wöchentlich von 08:00 bis 15:00 Uhr (8 Unterrichtsstunden) statt. Er wird bei Bedarf eingerichtet und dauert regelmäßig 20 Wochen.
In den Fachgebieten
werden im Rahmen des Unterrichts zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung 90-minütige Lehrgangsarbeiten geschrieben. |
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| Prüfung: | Die Prüfungsordnung sieht nach Abschluss des Lehrgangs an drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen drei schriftliche Prüfungsarbeiten in folgenden Themenbereichen vor:
Die Prüfung ist bestanden , wenn zwei Klausuren mit mindestens "ausreichend" und im Gesamtergebnis die Note "ausreichend" erreicht wird. Die Gesamtnote wird dadurch ermittelt, dass die Ergebnisse der drei Klausuren durch drei geteilt werden. |
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| Kontakt: | Verwaltungsseminare: |
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