Ausbildungslehrgänge

Basislehrgang Verwaltung (BL)

Ziel: Der Basislehrgang Verwaltung dient zwei Zielen:
  • Er vermittelt Grundkenntnisse aus dem Bereich der allgemeinen Verwaltung und spricht damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die ohne entsprechende Ausbildung eingestellt worden sind oder solche, die in speziellen Fachbereichen (z.B. Bauverwaltung, Sozialverwaltung) tätig sind und entsprechende zusätzliche Kenntnisse erwerben wollen.
  • Er dient der Vorbereitung auf die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfungen in dem Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte/r (VfA) und Fachangestellte/r für Bürokommunikation (FBK) für den oben genannten Personenkreis. Nach erfolgreicher Prüfung ermöglicht er eine Abkürzung der Zulassungsfristen (siehe St.Anz. 14/2007 S.745).
Rechtsgrundlagen: Lehrgangs- und Prüfungsordung sowie Lehr- und Stoffpläne für den Basislehrgang Verwaltung - StAnz. 51-52/2006 S. 2997 
Voraussetzungen: An dem Lehrgang können Beschäftigte aus allen Verwaltungsbereichen teilnehmen.
Inhalt:

Gegenstand des Lehrgangs:

Der Lehrplan (siehe St.Anz. 2006 S. 2.998 ff., siehe unten - Downloads) umfasst die Fachgebiete:

Fachgebiete Unterrichtsstunden
1. Lern- und Arbeitstechniken 6
2. Staats- und Kommunalrecht 30
3. Allgemeines Verwaltungsrecht und Privatrecht 40
4. Personalrecht 20
5. Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre 30
6. Öffentliche Finanzwirtschaft / Kaufmännisches Rechnungswesen 30
7. Zur besonderen Verwendung 4
  Insgesamt: 160

 Lehrgangsablauf:

Der Unterricht findet einmal wöchentlich von 08:00 bis 15:00 Uhr (8 Unterrichtsstunden) statt. Er wird bei Bedarf eingerichtet und dauert regelmäßig 20 Wochen.
 
In den Fachgebieten
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Privatrecht
  • Staats- und Kommunalrecht
  • Öffentliche Finanzwirtschaft / kaufmännisches Rechnungswesen
  • Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
werden im Rahmen des Unterrichts zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung
90-minütige Lehrgangsarbeiten geschrieben.
Prüfung: Die Prüfungsordnung sieht nach Abschluss des Lehrgangs an drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen drei schriftliche Prüfungsarbeiten in folgenden Themenbereichen vor:
  • Staats- und Kommunalrecht (90 Minuten)
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Privatrecht (90 Minuten)
  • Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Öffentliche Finanzwirtschaft / Kaufmännisches Rechnungswesen  (120 Minuten)

Die Prüfung ist bestanden , wenn zwei Klausuren mit mindestens "ausreichend" und im Gesamtergebnis die  Note "ausreichend" erreicht wird.

Die Gesamtnote wird dadurch ermittelt, dass die Ergebnisse der drei Klausuren durch drei geteilt werden.
Der erfolgreiche Prüfling erhält ein Abschlusszeugnis.

Kontakt:

Verwaltungsseminare:
siehe Standorte


 
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