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a) Ausbildungsveranstaltungen:
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- für Mitglieder
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8,10 € je Unterrichtsstunde und Teilnehmer,
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- für Nichtmitglieder
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10,10 € je Unterrichtsstunde und Teilnehmer,
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b) Fortbildungsveranstaltungen:
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- für Mitglieder
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Die Bemessung der Tagessätze richtet sich gemäß
§ 6 Abs. 7 VwSchG nach der Zahl der Unterrichtsstunden und der Zahl der Teilnehmer (Tagessätze nach Doppik). |
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- für Nichtmitglieder
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20 v. H. mehr als für Mitglieder.
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c) Für Premium-Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Tagungen für Landräte und Bürgermeister, Inhouse-Veranstaltungen etc.) können im Einzelfall auch andere
Konditionen vereinbart werden. |
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