Rechtsgrundlagen

Verwaltungsschulverbandsgesetz

Nach dem Gesetz über die Bildung eines Verwaltungsschulverbandes (Verwaltungsschulverbandsgesetz – VwSchG) ist der Hessische Verwaltungsschulverband (HVSV) für die schulmäßige Förderung der beruflichen Vorbildung, Ausbildung und Fortbildung der Beschäftigten der Verbandsmitglieder im Sinne einer demokratischen Staatsauffassung zuständig.

Mitglieder des HVSV sind:
  • das Land Hessen
  • der Landeswohlfahrtsverband Hessen
  • die kreisfreien Städte
  • die Landkreise
  • die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Auf Antrag können weitere Mitglieder aufgenommen werden.

Verbandssatzung

Die Verbandssatzung regelt die Vertretung des Verbandes nach außen, Aufgaben und Zusammensetzung der Organe so wie die Aufgaben der Einrichtungen des HVSV.
 

Schulordnung

In der Schulordnung werden allgemeine Fragen des inneren Schulbetriebs geregelt.
 

Dienstbefreiung bei Prüfungen

Zur Vermeidung unterschiedlicher Verfahrensweisen durch einzelne Verwaltungen und damit ungleicher Ausgangsvoraussetzungen für die Prüflinge wird eine einheitliche Dienstbefreiung empfohlen.

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Hessischer Verwaltungsschulverband
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kiesstraße 5-15, 64283 Darmstadt
Verwaltungsseminare: Darmstadt,
Frankfurt/Main, Fulda, Gießen,
Kassel, Marburg, Wiesbaden
Ausbildung und Fortbildung für
öffentliche Verwaltungen,
Betriebe und Unternehmen.