Finanzierung/Gebühren

Finanzierung

Die Kosten des Lehrbetriebs sind gemäß § 6 Abs. 3 und 4 VwSchG grundsätzlich durch Gebühren als Schulgeld zu decken. Im übrigen leisten die Verbandsmitglieder Beiträge als Verbandsumlage, die von der Verbandsversammlung festgesetzt und auf die gesetzlichen und freiwilligen Mitglieder umgelegt werden. 

Die nach § 6 Abs. 3 und 5 des VwSchG zu erhebenden allgemeinen Gebühren (Schulgeld) betragen vorbehaltlich der Zustimmung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen für das Haushaltsjahr 2013 für


a) Ausbildungsveranstaltungen:
 
- für Mitglieder
8,10 € je Unterrichtsstunde und Teilnehmer,
- für Nichtmitglieder  
10,10 € je Unterrichtsstunde und Teilnehmer,
 
b) Fortbildungsveranstaltungen:
 
- für Mitglieder
Die Bemessung der Tagessätze richtet sich gemäß
§ 6 Abs. 7 VwSchG nach der Zahl der Unterrichtsstunden
und der Zahl der Teilnehmer (Tagessätze nach Doppik).
- für Nichtmitglieder             
20 v. H. mehr als für Mitglieder.
 
c) Für Premium-Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Tagungen für Landräte und Bürgermeister, Inhouse-Veranstaltungen etc.) können im Einzelfall auch andere
Konditionen vereinbart werden.
 



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