Rechtsgrundlagen
Verwaltungsschulverbandsgesetz
Nach dem Gesetz über die Bildung eines Verwaltungsschulverbandes (Verwaltungsschulverbandsgesetz – VwSchG) ist der Hessische Verwaltungsschulverband (HVSV) für die schulmäßige Förderung der beruflichen Vorbildung, Ausbildung und Fortbildung der Beschäftigten der Verbandsmitglieder im Sinne einer demokratischen Staatsauffassung zuständig.
Mitglieder des HVSV sind:
- das Land Hessen
- der Landeswohlfahrtsverband Hessen
- die kreisfreien Städte
- die Landkreise
- die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Auf Antrag können weitere Mitglieder aufgenommen werden.
Verbandssatzung
Die Verbandssatzung regelt die Vertretung des Verbandes nach außen, Aufgaben und Zusammensetzung der Organe so wie die Aufgaben der Einrichtungen des HVSV.
Schulordnung
In der Schulordnung werden allgemeine Fragen des inneren Schulbetriebs geregelt.
Dienstbefreiung bei Prüfungen
Zur Vermeidung unterschiedlicher Verfahrensweisen durch einzelne Verwaltungen und damit ungleicher Ausgangsvoraussetzungen für die Prüflinge wird eine einheitliche Dienstbefreiung empfohlen.